Daten zum Mietvertrag eingeben
Sie geben online die wichtigsten Vertragsparameter ein und laden Mietvertrag und Kündigung hoch. Alles bequem von zu Hause, z.B. nach Geschäftsschluss oder von wo oder wann immer Sie möchten.
by GK-RK24
Sie geben online die wichtigsten Vertragsparameter ein und laden Mietvertrag und Kündigung hoch. Alles bequem von zu Hause, z.B. nach Geschäftsschluss oder von wo oder wann immer Sie möchten.
In der Regel innerhalb von 24h erhalten Sie unsere fundierte Einschätzung zu den Erfolgsaussichten Ihrer Räumungsklage und eine Einschätzung Ihres Kostenrisikos. Bis zu diesem Zeitpunkt ist unser Service für Sie kostenfrei.
Nach Mandatierung reichen wir Räumungsklage ein und vertreten Sie vor Gericht.
Nach Obsiegen und wenn erforderlich, beauftragen wir den Gerichtsvollzieher, damit Sie Ihre Immobilie zurückerhalten.
Keine lästige Anwaltssuche, Telefonate und Terminvereinbarungen. Geben Sie Ihre Daten einfach online ein, wenn immer es Ihnen passt. Wir prüfen diese und geben Ihnen in der Regel innerhalb von 24h eine Rückmeldung.
Unsere Vorprüfung löst keine Kosten aus. In der Ersteinschätzung teilen wir Ihnen auch mit, welches Kostenrisiko mit einer Räumungsklage auf Sie zukommt. Sie können auf dieser Informationsbasis entscheiden, ob Sie eine Räumungsklage anstrengen wollen.
Wir sind auf Räumungsklagen spezialisiert.
Wir wissen, dass jeder Tag Verzögerung für Sie weiteren Mietausfall bedeuten kann.
Ihre Räumungssache hat daher Priorität bei uns, und die Klage kann in der Regel innerhalb weniger Tage eingereicht werden.
Räumungsklagen sind eine relativ teure Angelegenheit. Sie als Vermieter haben in der Regel bereits mehrere Monate Mietausfall erlitten, und müssen nun nochmals Geld investieren, um Ihre Wohnung zurück zu erhalten.
Sie sind genervt von Ihrem Mieter und dem Mietausfall, wollen sich aber um nichts weiter kümmern? Wir übernehmen die volle anwaltliche Vertretung und fechten Ihre Angelegenheit aus. Wir erstellen die Klageschrift, vertreten Sie vor Gericht, und beantragen anschließend die Räumung durch den Gerichtsvollzieher.
Für Streitigkeiten über Wohnraummietsachen sind stets die Amtsgerichte zuständig (§ 23 GVG). Örtlich zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Gerichtsbezirk die Mietsache liegt (§ 29 a ZPO).
Zunächst haben Sie die Kosten des Gerichtsverfahrens, die für die Räumungsklage entstehen, vorzuschießen. Diese unterteilen sich in die Kosten für Räumungklage24 und die Gerichtsgebühren.
Falls Sie in der Klage unterliegen, müssen Sie auch die Kosten der Gegenseite tragen.
Im Rahmen unserer Vorprüfung erhalten Sie eine Übersicht über Ihr Kostenrisiko. So haben Sie Kostentransparenz, bevor das Klageverfahren eingeleitet wird.
Die Partei, die im Rechtsstreit unterlegen war, hat grundsätzlich die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. D.h., wenn Ihre Räumungsklage erfolgreich war, hat der Mieter Ihre Anwaltskosten, die Gerichtskosten und gegebenenfalls auch die Kosten der Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher zu tragen.
Allerdings zeigt die Erfahrung, dass viele Mieter, gegen die eine Räumungsklage angestrengt wird, nicht solvent sind. In aller Regel vergeht also einige Zeit, bevor der ehemalige Mieter Ihre Kosten erstattet. Schlimmstenfalls sind die Kosten auf Dauer uneinbringlich.
Zieht der Mieter auch nach einem gegen ihn ergangenen Urteil nicht aus, können Sie aus Ihrem Räumungsurteil die Zwangsvollstreckung betreiben.
„Zwangsvollstreckung“ ist die mit den Machtmitteln des Staates erzwungene Rechtsdurchsetzung zur Befriedigung eines Anspruches. Sie können sich nach ergangenem Urteil also auf die Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung Ihres Räumungsanspruchs gegen den säumigen Mieter berufen.
Konkret bedeutet das: Sie können jetzt den Gerichtsvollzieher mit der Räumung Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses beauftragen.
Denkbar ist, dass der Mieter die Zwangsvollstreckung durch einen Antrag auf Vollstreckungsschutz verhindern will.
Der Vollstreckungsschutz kann beim zuständigen Vollstreckungsgericht beantragt werden. Auf entsprechenden Antrag kann das Vollstreckungsgericht die Zwangsvollstreckung ganz oder teilweise aufheben, einstellen oder gar untersagen. Voraussetzung hierfür ist nach gesetzlichen Regelungen aber, dass die Vollstreckungsmaßnahmen für den Schuldner „eine besondere Härte bedeuten, welche mit den guten Sitten nicht vereinbar sind“. Hierbei muss das Gericht auch das Schutzbedürfnis des Gläubigers berücksichtigen.
Sofern erforderlich, unterstützen wir Sie auch im Rahmen eines Vollstreckungsschutzantrags. Aufgrund der Vielzahl der denkbaren Fallkonstellationen im Rahmen von Vollstreckungsschutzangelegenheiten ist immer eine sehr individuelle Sachbearbeitung erforderlich. Allgemeine Ausführungen können hierzu nicht gemacht werden.
Aufgrund unserer Erfahrungen sind wir in der Lage, Sie auch in diesem Verfahren bestmöglich zu unterstützen.
Zunächst ist zu unterscheiden, nach welcher Methode geräumt wird.
Bei der „klassischen“ Räumung beauftragen Sie einen Gerichtsvollzieher mit der Räumung. Dieser wiederum beauftragt eine Spedition damit, die Räumung durchzuführen und die Sachen des Mieters einzulagern. Für die Beauftragung müssen Sie einen Kostenvorschuss an den Gerichtsvollzieher zahlen. Dieser beläuft sich, grob geschätzt, auf ca. EUR 1.000 pro zu räumenden Zimmer.
Bei der „Berliner Räumung“ gewährt Ihnen der Gerichtsvollzieher Zugang zur Wohnung, und Sie selbst müssen alle Gegenstände des Mieters zunächst einlagern. Wenn er diese nicht innerhalb eines Monats abholt, können Sie diese verwerten. Die Kosten für eine Berliner Räumung sind relativ gering, in der Regel ca. EUR 300,00 bis EUR 600,00.
Bevor wir Maßnahmen für die zwangsweise Räumung Ihrer Wohnung in die Wege leiten, klären wir die Art der Beauftragung an den Gerichtsvollzieher mit Ihnen ab.
Nein, die Klage ist nur auf die Räumung Ihrer Wohnung ausgerichtet.
Dadurch wird die Angelegenheit für Sie kostengünstiger. Vor allem sollen durch die Beschränkung der Klage auf den Räumungsanspruch aber Verzögerungen des Gerichtsstreits so weit als möglich vermieden werden.
Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der Titulierung von Forderungsrückständen. Wegen Einzelheiten hierzu können Sie uns gerne per E-Mail kontaktieren.
Die Kosten für eine Räumungsklage richten sich nach der Nettokaltmiete und setzen sich zusammen aus den Gerichtskosten (die Sie als Kläger vorstrecken müssen) und unserer Vergütung. Im Fall des Produkts STANDARD, bestimmen sich unsere Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wenn Sie unser Produkt BASIC wählen, bei dem wir für Sie nur die Klageschrift entwerfen, sind unsere Kosten deutlich geringer.
Nachfolgende Tabelle gibt Ihnen eine Übersicht über die zu erwartenden Kosten. Bitte beachten Sie, dass diese nur indikativ sind, und sich je nach Gang des Verfahrens ändern können (z.B. wenn Zeugen gehört werden).
Kaltmiete/ Monat (EUR) | Gerichtskosten (EUR) | Anwaltskosten Produkt STANDRAD: volle anwaltliche Vertretung (EUR) | Kosten Produkt BASIC: nur Klageschrift (EUR) | Kostenersparnis BASIC ggü Standard* |
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200,00 | 357,00 | 684,25 | 299,00 | 56% |
300,00 | 420,00 | 850,85 | 349,00 | 59% |
500,00 | 546,00 | 1.184,05 | 499,00 | 58% |
750,00 | 735,00 | 1.683,85 | 599,00 | 64% |
1.000,00 | 885,00 | 2.005,15 | 699,00 | über 62% |
*Die angegebene Kostenersparnis bezieht sich nur auf unsere Verfütung. Die Gerichtskosten immer gleich.