by GK-RK24
Noch Fragen? Kontaktieren Sie uns. T: 069 20135785 E: info@raeumungsklage24.de

Kann ich das nicht selbst machen? Bzw. ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts für eine Räumungsklage gesetzlich vorgeschrieben, d.h. besteht Anwaltszwang?

Für Klagen, die die Räumung von Wohnraum betreffen, sind ausschließlich die Amtsgerichte zuständig (bitte beachten Sie, dass das nicht zwingend auch für Gewerberäume gilt).

Für Räumungsverfahren vor den Amtsgerichten besteht kein Anwaltszwang. Mit anderen Worten, Sie können die Klage selbst einreichen und auch selbst den Gerichtstermin – wenn ein solcher stattfindet – wahrnehmen.

Es empfiehlt sich jedoch, eine Räumungsklage nicht ohne anwaltliche Unterstützung in die Wege zu leiten. Auch wenn es sich im Falle von Räumungsklagen, die sich auf eine Kündigung wegen Zahlungsrückständen stützen, im wesentlichen um überschaubare Sachverhalte handelt, steckt auch in solchen Fällen der Teufel oft im Detail, und Sie müssen z.B. hinterfragen:

Im Übrigen ist der Gang zu Gericht nicht alltäglich, man ist mit den Abläufen nicht vertraut, und es kann immer zu unvorhergesehenen Überraschungen kommen.

Profitieren Sie von unserer Erfahrung in der Materie, hinterlassen Sie Ihre kostenfreie Anfrage hier.